Satzung

 

 

  1. Die Konferenz vertritt die Fachdidaktiken an bayerischen Universitäten nach außen gegenüber Universitäten, Ministerien, Fachverbänden, Medien und einer interessierten Öffentlichkeit.
  2. Gegenstände der Beratung und Entscheidung der Konferenz sind alle Fragen, die die Fachdidaktiken betreffen.
  3. Die geborenen Mitglieder der Konferenz sind die Vorsitzenden oder stellv. Vorsitzenden der Konferenzen/Arbeitskreise der Fachdidaktiken. Bei Verhinderung oder zur Arbeitsentlastung kann ein(e) Vorsitzende(r) einer Fachdidaktik aber auch für eine Sitzung oder prinzipiell durch ein anderes einfaches Mitglied aus dem Kreis der jeweiligen Fachdidaktik in der Konferenz vertreten werden.
  4. Der Vorsitzende der Konferenz der Fachdidaktiken und sein(e) Stellvertreter werden in der Regel aus dem Kreis der geborenen Mitglieder für zwei Jahre gewählt. Wiederwahl ist möglich. In Ausnahmen kann zum bzw. zur Vorsitzenden oder Stellvertreter(in) der Konferenz auch ein einfaches Mitglied aus dem Kreis einer Fachdidaktik an bayerischen Universitäten gewählt werden.
  5. Als Gäste, ohne Stimmrecht, können alle Fachdidaktiker(innen) an den bayerischen Universitäten teilnehmen.
  6. Die Einladungen zur Konferenz ergehen mit einer Frist von 14 Tagen. Bei außerordentlichen Sitzungen braucht die Einladungsfrist nicht eingehalten werden.
  7. Die Konferenz der Fachdidaktiken tagt mindestens einmal im Jahr oder bei Bedarf; auf Antrag der Mehrheit der Vorsitzenden der Fachdidaktiken muss der Vorsitzende der Konferenz weitere Tagungen fristgemäß einberufen.

Konferenz der Fachdidaktiken an den bayerischen Universitäten 

Nürnberg, den 7.7.2006